Wie Sie wissen, gilt nach spanischem Recht das Führen eines Fahrzeugs im Hoheitsgebiet des Königreichs Spanien ohne Führerschein als Straftat. Diese Art von Kriminalität kommt sehr häufig bei ausländischen Staatsbürgern vor, die aus welchen Gründen auch immer keine spanischen Rechte erlangen oder inländische Rechte nicht gegen spanische eintauschen konnten.
Der Aufenthaltstitel ist gefährdet
Aber es scheint, dass die meisten Ausländer dies nicht als Problem ansehen und weiterhin auf spanischen Straßen fahren. Polizeirazzien auf Straßen kommen nicht sehr oft vor, kommen aber dennoch vor. Und wenn Sie von der Verkehrspolizei zur routinemäßigen Dokumentenkontrolle angehalten wurden, kann das Fehlen eines Führerscheins zu ernsthaften Problemen bei der Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis führen. Das Fehlen eines Führerscheins ist ein echter Grund für die Verweigerung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis in Spanien.
Auf der Website der Hauptabteilung der Verkehrspolizei wurde ein Artikel über die Ungültigkeit von Führerscheinen veröffentlicht, die von den Verkehrspolizeibehörden am Wohnort im Herkunftsland in Spanien nach drei Monaten ausgestellt wurden. Somit hat ein ausländischer Staatsbürger, der sich drei Monate in Spanien aufhält, das Recht, seinen Führerschein nur als Tourist zu verwenden (sofern er ein gültiges Touristenvisum in seinem Reisepass hat). Nach Ablauf dieser Frist gelten Führerscheine als ungültig.
Auf der schwarzen Liste
Leider wurden Fälle registriert, in denen Ausländer, die länger als drei Monate ohne Papiere in Spanien lebten, versuchten, die spanische Verkehrspolizei zu „täuschen“, indem sie sich auf das Fehlen von Aufenthaltsdokumenten oder „Unkenntnis“ des Gesetzes beriefen. Auch Bürger, deren Papiere anhängig sind, müssen beim Führen eines Fahrzeugs äußerst vorsichtig sein, da ihre Daten in jedem Fall in das verkehrspolizeiliche Register eingetragen werden, wenn der Fahrer beim Anhalten keinen Führerschein vorgelegt hat.
Aufgrund der Verbreitung dieser Art von Verstößen hat die Hauptdirektion der VerkehrspolizeiEs wurde eine klare Anweisung gegeben, „undisziplinierte“ ausländische Fahrer zu registrieren und die Informationen an das Außenministerium weiterzuleiten.